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Expertenrat

Meine Heizung wurde ausgetauscht. Bekomme ich nachträglich eine Förderung?

Frage von W D. am 28.08.2024 

Heizungstausch erfolgte im Juli 2024. Alte Heizung 30 Jahre alt gewesen.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Geht es Ihnen um die Förderung der Heizung und Sie haben diese nicht vor Maßnahmenbeginn beantragt, können Sie nachträglich nur einen Steuerbonus in Anspruch nehmen. Erfüllen Sie die hohen technischen Vorgaben der Heizungsförderung, kommt der Steuerbonus für die Sanierung infrage und Sie können 20 Prozent der Kosten verteilt über drei Jahre von der Steuer absetzen. Erfüllen Sie keine besonderen Anforderungen, können Sie den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen und 20 Prozent der Lohnkosten steuerlich geltend machen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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