Da ich mit meiner neuen Heizungsanlage Unstimmigkeiten mit der Installationsfirma habe, hätte ich gerne 2 Fragen beantwortet:
- Die Erstbefüllung meiner neuen Hybrid-Heizungsanlage (Wärmepumpe und separater Erdgaskessel) und bereits vorhandener Fußbodenheizung wurde wahrscheinlich nach VDI 2035 Blatt 2 und DIN EN 12828 durchgeführt, so wie es die Heizungsverordnung und unsere BAFA-Förderung vorschreibt. Gibt es zum Nachweis für die BAFA und für mich dazu auch ein Formblatt, welches von der Installationsfirma ausgefüllt werden muss?
- Nach der neuen VO muss die neue Heizung einen hydraulischen Abgleich erfahren. Gibt es hierüber auch eine Norm und welches Formular muss die Installationsfirma ausfüllen? Gibt es für die Heizungsfirma ein Argument, keinen hydraulischen Abgleich durchzuführen?
Im Zuge der Fachunternehmererklärung bzw. der Bestätigung zur Förderung bestätigt der Handwerker, dass er alle Arbeiten gemäß den Fördervorgaben durchgeführt hat. Das betrifft auch das fachgerechte Auffüllen der Anlage. Für den hydraulischen Abgleich steht ein Bestätigungsformular „VdZ − Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e. V." zur Verfügung. Nach aktuellen Fördervorgaben ist der hydraulische Abgleich dabei nach Verfahren B zu erstellen – also mit detaillierten Berechnungen. Zudem können Sie auch eine individuelle Bestätigung von Ihrem Fachhandwerker einfordern, wenn Sie das für Ihre Unterlagen benötigen.