x
Expertenrat

Wie sind Befüllung und hydraulischer Abgleich der Heizung vom Handwerker nachzuweisen?

Frage von Hans-Werner W. am 22.09.2025 

Da ich mit meiner neuen Heizungsanlage Unstimmigkeiten mit der Installationsfirma habe, hätte ich gerne 2 Fragen beantwortet:
- Die Erstbefüllung meiner neuen Hybrid-Heizungsanlage (Wärmepumpe und separater Erdgaskessel) und bereits vorhandener Fußbodenheizung wurde wahrscheinlich nach VDI 2035 Blatt 2 und DIN EN 12828 durchgeführt, so wie es die Heizungsverordnung und unsere BAFA-Förderung vorschreibt. Gibt es zum Nachweis für die BAFA und für mich dazu auch ein Formblatt, welches von der Installationsfirma ausgefüllt werden muss?
- Nach der neuen VO muss die neue Heizung einen hydraulischen Abgleich erfahren. Gibt es hierüber auch eine Norm und welches Formular muss die Installationsfirma ausfüllen? Gibt es für die Heizungsfirma ein Argument, keinen hydraulischen Abgleich durchzuführen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Im Zuge der Fachunternehmererklärung bzw. der Bestätigung zur Förderung bestätigt der Handwerker, dass er alle Arbeiten gemäß den Fördervorgaben durchgeführt hat. Das betrifft auch das fachgerechte Auffüllen der Anlage. Für den hydraulischen Abgleich steht ein Bestätigungsformular „VdZ − Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e. V." zur Verfügung. Nach aktuellen Fördervorgaben ist der hydraulische Abgleich dabei nach Verfahren B zu erstellen – also mit detaillierten Berechnungen. Zudem können Sie auch eine individuelle Bestätigung von Ihrem Fachhandwerker einfordern, wenn Sie das für Ihre Unterlagen benötigen.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Förderüberblick Sanierung

 

PraxisTalk Energieberatung

 

Tools & Support für Energieberater

 

Online-Energieberatung

 

Newsletter-Abo