Die Antragstellung zur Heizungsförderung ist über den Ehegatten gestellt worden. Wie sich nach Erstellung der BnD herausgestellt hat, ist aber nur die Ehefrau im Grundbuch eingetragen. Welche Möglichkeiten bestehen nun, um doch noch den Geschwindigkeitsbonus zu erhalten? Hilft es, den Ehemann schnellstmöglich ins Grundbuch eintragen zu lassen? Reicht es aus, um Kosten zu sparen, nur einen Anteil von bspw. 20 % auf den Ehemann zu übertragen?
Die KfW-Förderung der Heizung (Programm 458) können nur die Eigentümer des betroffenen Gebäudes beantragen. Relevant ist dabei die Situation zur Antragstellung. Hat der Ehemann die Förderung beantragt, ohne selbst Eigentümer zu sein, ist der Antrag damit aller Voraussicht nach ungültig. Die Ehefrau könnte aber sofort einen neuen stellen. Wichtig: Damit das funktioniert, darf mit den Arbeiten noch nicht begonnen worden sein. Ist es schon zu spät und die Förderung der Heizung lässt sich nicht mehr über die KfW beantragen, bleibt Ihnen nachträglich der Steuerbonus für die Sanierung.
Sind Sie unsicher, empfehlen wir in diesem Fall den Kontakt zu den Sachbearbeitern der KfW. Diese prüfen den Fall individuell und geben Tipps für das weitere Vorgehen. Ansprechpartner erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 539 9013.
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