Wir hätten gern Infos zu Fördermöglichkeiten neuer Heizungstechnologien im Nichtwohnbereich bei sozialen Einrichtungen.
Ob es sich um ein Wohn- oder ein Nichtwohngebäude handelt, macht bei der BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen keinen großen Unterschied. Denn das Förderangebot und die Förderraten sind in beiden Fällen ähnlich. Lediglich die förderbaren Kosten berechnen sich etwas anders. Während diese im Wohnbereich auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr begrenzt sind, vergibt der Staat im Nichtwohnbereich bis zu 1.000 Euro pro Quadratmeter beheizte Fläche (insgesamt maximal 15 Millionen Euro).
Fördermittel bekommen Sie dabei für Gasbrennwert-Hybridheizungen (Kombination aus Gas- und Umweltheizung), Wärmepumpen, Holz- und Pelletheizungen in Höhe von 30 bis 35 Prozent. Tauschen Sie im gleichen Zuge eine alte Ölheizung aus, steigt die Förderung um weitere 10 Prozent.
Einen Überblick über die einzelnen Angebote verschaffen Sie sich im Beitrag zur Förderung der Heizung.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Heizung.
Fördermittel gibt es auch über das Programm "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" des Projektträgers Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH. Erhältlich sind Zuschüsse von bis zu 80 Prozent, unter anderem für investive Maßnahmen zur Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen. Dazu zählen Maßnahmen zur Verschattung oder zur Hitzereduzierung durch bauliche Änderungen. Aber auch adiabatische Kühlgeräte (Verdunstungskühlung), Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Maßnahmen zum passiven Raumkühlen fördert das Programm des Bundes. Darüber hinaus gibt es finanzielle Unterstützung ebenso für Beratungen, Konzepte, Kampagnen sowie Weiterbildungen.