Ich bin Eigentümer eines 1-Familienhauses. Meine Eltern bewohnen dieses Haus im Nießbrauch alleine. Habe ich oder meine Eltern Anspruch auf die Förderung bei Heizungsaustausch nach dem GEG?
Beide Parteien können eine Förderung der neuen Heizung beantragen. Wollen Ihre Eltern diese Möglichkeit nutzen, ist in der Regel eine schriftliche Sanierungserlaubnis von Ihnen (vom Eigentümer) erforderlich. Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Benötigen Sie Unterstützung, empfehlen wir unser Ticket für eine kostenfreie Online-Beratung. Mit unserem Beratungs-Ticket buchen Sie ein Online-Meeting mit einem Energieeffizienz- und Förder-Experten, in dem all Ihre Fragen rund um die Sanierung Ihres Hauses und die weitere Vorgehensweise ausführlich besprochen werden. Damit kann Schritt für Schritt Ihre individuelle Sanierung perfekt durchgeplant werden.
Übrigens: Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Heizung.