Kann ich als Nießbraucher eines Eigenheimes Antrag auf Förderung einer Wärmepumpe stellen? Lt. Expertenrat ist das möglich.
Das ist leider nicht möglich. Nach Punkt 6.2. der BEG-EM-Richtlinie sind nur Eigentümer dazu berechtigt, die Heizungsförderung zu beantragen. Sie können die Mittel daher nicht im eigenen Namen beantragen. Beantragt der Gebäudeeigentümer die Heizungsförderung, ist das auch dann möglich, wenn er nicht im Haus wohnt. Der Geschwindigkeits- und der Einkommensbonus fallen dann allerdings weg.