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Expertenrat

Können wir als Nießbraucher 70 Prozent Heizungs-Förderung beantragen?

Frage von Josef L. am 02.12.2024 

Wir möchten unsere 33 Jahre alte Ölzentralheizung durch eine Wärmepumpe austauschen. Das Haus ist jedoch schon grundbuchamtlich der Tochter überschrieben. Abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen wurde festgelegt, dass während der Dauer des Nießbrauchs alle laufenden Kosten der Unterhaltung, Ausbesserung und Erneuerung, insbesondere außergewöhnliche Ausbesserungen und Erneuerungen wir, also die Nießbraucher, zu tragen hat. Erhalten wir aus diesem Grunde die Förderung der KfW von bis zu 70?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In diesem Fall macht die KfW leider keine Ausnahme. Den Einkommens- sowie den Geschwindigkeitsbonus können Sie nur als selbst nutzender Eigentümer in Anspruch nehmen. Ist Ihre Tochter Eigentümerin der Immobilie und wohnt diese woanders, kann Sie nur die Basis-Förderung in Höhe von 30 Prozent sowie den Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent zur Förderung der Wärmepumpe beantragen. Den Effizienzbonus gibt es dabei für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel sowie Sole- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen.

Wie Sie die Mittel richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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