Kann auch derjenige den Antrag für eine neue Heizungsanlage stellen, der Nießbraucher des Hauses ist? Oder muss der Eigentümer selbst drin wohnen?
Einen Antrag auf Heizungsförderung darf aktuell nur der Eigentümer des Gebäudes stellen. Dieser muss allerdings nicht darin wohnen. Einziger Nachteil: Als nicht selbst nutzender Eigentümer fallen die Förderbestandteile "Einkommensbonus" und "Klimageschwindigkeitsbonus" weg. Die Förderung beschränkt sich damit auf eine maximale Förderrate von 30 Prozent. Hinzu kommt unter Umständen der Effizienzbonus für Wärmepumpen (+5 %) oder der Emissionsminderung-Bonus für Holzheizungen (+ 2.500 Euro).
Denken Sie daran, die Förderung der Heizung vor Maßnahmenbeginn zu beantragen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.