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Expertenrat

Warum kann ich den Geschwindigkeitsbonus mit Nießbrauch nicht beantragen?

Frage von Michae S. am 17.07.2025 

Wir haben unser Wohnhaus seit einem Jahr an unseren ältesten Sohn überschrieben. Wir haben lebenslanges Nießbrauchrecht und zahlen also keine Miete. Den Antrag auf Zuschuss bei der KfW für eine Wärmepumpe hat mein Sohn gestellt, aber letztendlich wird diese Maßnahme von mir bezahlt. Der Antrag auf den Geschwindigkeitsbonus ist angeblich nicht möglich, da dieser nur für selbstgenutzten Wohnraum gewährt wird. Ich kann nicht verstehen, warum diese Regelung, die sehr wahrscheinlich für professionelle Vermieter gemacht wurde, auch für meine Konstellation gültig sein soll.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das ist korrekt. Den Einkommens- und den Geschwindigkeitsbonus zur Förderung der Heizung bekommen nur selbstnutzende Eigentümer. Für Nießbraucher, Personen mit Wohnrecht oder Mieter kommt er leider nicht infrage. Als neutrales Onlineportal können wir den Inhalt der Förderrichtlinien nur wiedergeben - eine Erklärung oder eine Begründung können wir Ihnen leider nicht geben. Bei Fragen hierzu empfehlen wir den Kontakt zum Fördergeber. Die Experten der KfW erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 539 9013.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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