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Expertenrat

Bekomme ich den Geschwindigkeitsbonus für die Heizung auch als Nutznießer mit Verantwortung für alle Kosten?

Frage von Thomas P. am 14.01.2026 

Ich wollte für den Umbau meiner Gasheizung auf Wärmepumpenheizung die Förderung von der KfW-Bank beantragen. Da ich aber mein EFH im letzten Jahr auf meinen Sohn habe umschreiben lassen, kann ich leider jetzt nicht mehr den 20%-Klimageschwindigkeitsbonus für selbstgenutzte Wohneinheiten in Anspruch nehmen.

Laut notariellem Vertrag bin ich aber weiterhin für alle Kosten ums Haus verantwortlich, solange ich darin wohne.

Laut KfW schließt dieser Bonus aber das Wohnrecht/Nießbrauchrecht aus. Was kann ich da tun bzw. ist das rechtens?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Hier haben Sie leider keine Möglichkeit. Die Heizungsförderung darf nur der im Grundbuch eingetragene Eigentümer beantragen. Den Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie darüber hinaus nur als selbstnutzender Eigentümer.

Für Ihren Fall bedeutet das Folgendes: Ihr Sohn kann die Heizungsförderung als Eigentümer beantragen. Den Geschwindigkeitsbonus bekommt er allerdings nur, wenn er das Haus nachweislich auch selbst nutzt.

Weitere Informationen zum Thema geben wir im Beitrag zur Förderung der Heizung. Wie Sie die Mittel richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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