Als Privatperson kann man bei der BAFA den Austausch der Ölheizung durch eine energiesparende Alternative beantragen. Hierbei geht man keine Verpflichtung ein, und der Antrag ist für die nächsten 4 Jahre gültig und ermöglicht den staatlichen Zuschuss von 45 %. Ein konkretes Angebot ist nicht unbedingt erforderlich, allerdings muss die zu erwartende Investitionssumme angegeben werden. Stimmen diese Aussagen und welche Vorteile ergeben sich, wenn man den Antrag über einen Energieberater stellt?
Ein bestätigter Zuschuss-Antrag ist erst einmal 24 Monate gültig. Anschließend können Sie den Zeitraum um maximal 24 Monate verlängern, wenn Sie den Verzug nicht selbst zu verschulden haben und gut begründen können.
Eine Verpflichtung gehen Sie nicht ein, allerdings sollte dem Antrag ein Angebot zugrunde liegen. Das stellt sicher, dass die gewünschte Förderung in einem realistischen Rahmen liegt. Die Fördergeber empfehlen hier, den Angebotsbetrag um 20 Prozent zu erhöhen, um auch bei unvorhergesehenen Ausgaben keine Fördergelder zu verlieren.
Einen Energieberater benötigen Sie, wenn Sie auch den iSFP-Bonus für Maßnahmen aus einem Sanierungsfahrplan beantragen - in diesem Fall erstellt der Experte eine Technische Projektbeschreibung (TPB), ohne die eine Antragstellung nicht möglich ist. In allen anderen Fällen ist der Energieberater nicht zwingend erforderlich. Er prüft Ihren Antrag aber genau und hilft dabei, die richtige Technik auszuwählen. Das erhöht die Chance auf einen positiven Förderbescheid. Wie Sie bei der Beantragung vorgehen, lesen Sie in unserem Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen"
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