Wir planen, eine Wärmepumpe als Ersatz für unsere Gasheizung einzubauen. Wir haben einen Pachtvertrag, keinen Erbbaupachtvertrag. Bestehen Chancen auf einen Zuschuss, da wir nicht im Grundbuch eingetragen sind.
Nach Nummer 6.2 der BEG EM Richtlinie sind Pächter nicht antragsberechtigt. Die BEG-EM-Förderung der neuen Heizung können Sie daher aller Voraussicht nach leider nicht beantragen. Der Eigentümer kann den Antrag aber stellen. Wie Sie privat mit Kosten und Fördermitteln umgehen, spielt dabei keine Rolle. Einziger Nachteil ist, dass die Förderung niedriger ausfällt, wenn der Eigentümer nicht selbst im Haus lebt. Denn dann fallen der Einkommens- und der Klimageschwindigkeitsbonus weg.
Wie Sie die Förderung der Heizung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.