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Expertenrat

Bekommen wir als Pächter eine Förderung für die Heizung?

Frage von Werner M. am 20.01.2025 

Wir planen, eine Wärmepumpe als Ersatz für unsere Gasheizung einzubauen. Wir haben einen Pachtvertrag, keinen Erbbaupachtvertrag. Bestehen Chancen auf einen Zuschuss, da wir nicht im Grundbuch eingetragen sind.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach Nummer 6.2 der BEG EM Richtlinie sind Pächter nicht antragsberechtigt. Die BEG-EM-Förderung der neuen Heizung können Sie daher aller Voraussicht nach leider nicht beantragen. Der Eigentümer kann den Antrag aber stellen. Wie Sie privat mit Kosten und Fördermitteln umgehen, spielt dabei keine Rolle. Einziger Nachteil ist, dass die Förderung niedriger ausfällt, wenn der Eigentümer nicht selbst im Haus lebt. Denn dann fallen der Einkommens- und der Klimageschwindigkeitsbonus weg.

Wie Sie die Förderung der Heizung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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