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Expertenrat

Wie gehe ich vor, wenn ich als Rentner ohne Steuererklärung einen Bonus zur Förderung der Heizung beantragen möchte?

Frage von Susanne D. am 10.11.2025 

Ich bin gerade dabei, die Papiere für die Wärmepumpenförderung zu machen. Jetzt sehe ich, dass die einen Steuerbescheid für 2 Jahre haben wollen. Da wir aber zu wenig Rente bekommen, sind wir herausgenommen worden und haben keine Steuererklärung. Ich wollte wissen, ob Rentennachweise auch gehen und wie ich das mache.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Als Rentner können Sie für die relevanten Jahre auch eine Rentenbezugsmitteilung als Nach­weis über die bezogene gesetzliche Rente einreichen. Zudem benötigt die KfW eine Beschei­nigung nach § 22 Nummer 5 Satz 7 Ein­kommen­steuer­gesetz für alle weiteren bezogenen Renten. Beziehen Sie mehrere Renten, ist für jede Rente eine ent­sprechende Bezugs­mitteilung einzureichen. Darüber hinaus müssen Sie eine Selbsterklärung abgeben und bestätigen, dass neben dem Einkommen aus den o.a. Dokumenten keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte existieren.

Erforderlich sind Unterlagen über die Gesamt­brutto­renten des zweiten und dritten Jahres vor Antrag­stellung. Diese können Sie online auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung anfordern. Weitere Mitteilungen müssen direkt bei den Renten­versicherungen angefragt werden. Rentenbescheide und Nicht­veranlagungs­bescheide akzeptiert die KfW selbst leider nicht als Nachweis­dokumente.

Wie Sie die Förderung der Heizung richtig beantragen, erklären wir Schritt für Schritt im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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