Ich habe im Juli 2022 einen Antrag bei der BAFA zur Förderung einer Wärmepumpe gestellt. Da wir ein paar Monate später ein zweites Kind bekommen haben, konnte ich aus Kapazitätsgründen das Wärmepumpenprojekt nicht umsetzen. Der Bewilligungszeitraum lief am 11.2.2025 aus.
Am 13.9.2025 (mehr als 6 Monate später) habe ich bei der KfW eine neue Förderung beantragt, der Antrag wurde direkt zugesagt. Am selben Tag habe ich mich bei der BAFA gemeldet und schriftlich mitgeteilt, dass ich die Förderung nicht genutzt habe, weil ich aufgrund der kleinen Kinder die Wärmepumpe nicht umsetzen kann.
Am 18.09. habe ich einen Aufhebungsbescheid bekommen, der eine Sperrfrist von 6 Monaten setzt. Weil ich das damals überlesen hatte und der BAFA-Brief ja auch erst ein paar Tage nach meinem KfW‑Antrag ankam, habe ich mir im Mai 2026 eine Wärmepumpe einbauen lassen, im Glauben, dass ich hierfür natürlich die zugesagte KfW‑Förderung bekomme.
Nun hat die KfW den Antrag aber abgelehnt, da ich bei der BAFA schon einen Antrag für dasselbe Investitionsobjekt gestellt und die Sperrfrist nicht beachtet habe.
- Darf es in diesem Fall überhaupt eine Sperrfrist geben? Der Bewilligungszeitraum bei der BAFA war ja schon über 6 Monate abgelaufen?
- Den Antrag bei der KfW hatte ich am 13. September 2025 gestellt. Die Wärmepumpe erst im Mai 2026 einbauen lassen. Sprich, die Umsetzung hält der Sperrfrist auch ein, nur der Antrag nicht. Wäre mir das damals bewusst gewesen, hätte ich natürlich den Antrag einfach später gestellt, ohne dass ich die Umsetzung hätte verschieben müssen.
Kann das wirklich sein, dass einem Bürger, der die Energiewende voranbringt, am Ende wegen juristischer Feinheiten ca. 16.000€ verwehrt werden? Die gesamte Wirtschaftlichkeit der Wärmepumpe ist natürlich so absolut nicht gegeben. Sehen Sie hier noch Möglichkeiten, wie ich die Menschen von der KfW überzeugen kann?
Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem Bewilligungszeitraum ausgelaufen ist. Wichtig ist dabei allerdings, dass der Zuwendungsbescheid des BAFA keine gesonderte Regelung für die Zeit nach dem Ablauf des Bewilligungszeitraums vorsieht – das können wir aus der Ferne leider nicht prüfen.
Wir empfehlen Ihnen nun, mit dem BAFA in Kontakt zu treten, um zu klären, warum trotz Auslaufen des Förderzeitraums eine Sperrfrist verhängt wurde. Lässt sich das Problem hier klären, können Sie sich mit dieser Änderung im nächsten Schritt an die KfW wenden. Können Sie hier erklären und nachweisen, dass keine Sperrfrist bestand, besteht eine Möglichkeit, die Förderung zu erhalten. Entscheidend für die mögliche Sperrfrist ist dabei der Antragszeitpunkt – nicht der Zeitpunkt der Umsetzung.
Wichtig zu wissen: Wir bekommen keine projektbezogenen Informationen von den Fördergebern. Aus diesem Grund ist in diesem Fall ein persönliches Gespräch erforderlich. Die Experten des BAFA erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625. Ansprechpartner bei der KfW sind unter der Rufnummer 0800 539 9013 zu erreichen.