Wir sind gerade in der Planung einer neuen Heizung in unserem Sportheim. Die ist mittlerweile etwas in die Jahre gekommen und muss vermutlich ausgetauscht werden. Benötigt man für die Antragstellung einen Energieberater für Nichtwohngebäude oder geht das auch mit einem Energieberater für Wohngebäude? Da haben wir verschiedene Meinungen gehört. Das Sportheim ist nicht bewohnt.
Geht es um die Förderung der Heizung, benötigen Sie in der Regel keinen Energieberater. Sie müssen zur Antragstellung eine Bestätigung zur Antragstellung (BzA) einreichen, die auch Ihr Heizungsbauer ausstellen kann. Führen Sie die Planung mit einem Energieberater durch, achten Sie darauf, dass der Experte Erfahrung mit Gebäuden dieser Art hat. Günstig ist alternativ auch die Einbeziehung eines Ingenieurbüros für haustechnische Anlagen (HLS Fachplaner).
Bitte beachten Sie Folgendes: "Boardinghäuser (gewerbliche Beherbergungsbetriebe) sowie Gebäude zur Ferien-/Wochenendnutzung sind nur dann förderfähige Nichtwohngebäude im Sinne dieser Förderrichtlinie, sofern sie in den Anwendungsbereich des GEG fallen und eine baurechtliche Einordnung als Nichtwohngebäude vorliegt);" (Punkt 3 o BEG EM Richtlinie) Ein Energieberater aus Ihrer Region kann prüfen, ob Sie diese Voraussetzung zur Heizungsförderung erfüllen.
Wie Sie die Förderung der Heizung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.