Wenn Fördermittel für einen Heizungsaustausch bereits bewilligt wurden, kann ich von der Maßnahme noch zurücktreten?
Das ist kein Problem. Sie können die Förderung problemlos und ohne Folgekosten stornieren. Zu beachten ist allerdings Folgendes: Möchten Sie Fördermittel für eine identische Maßnahme erneut beantragen, gilt eine Sperrfrist von 6 Monaten nach der Stornierung.
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