Ich habe einen bewilligten BAFA-Förderantrag für den Austausch der Gasheizung gg. eine Wärmepumpe v. Aug. 2022 vorliegen. Die Kosten werden wesentlich höher liegen und ich habe doch noch nicht entschieden, welche Art (förderfähiger) Heizung ich einbaue. Soll ich den Antrag lieber stornieren und später einen neuen stellen? Bis wann darf man einen Antrag noch stellen? Es hieß im August 2022, das sei die letzte Chance.
Eine Antwort auf diese Frage können wir Ihnen leider nicht geben. Denn wie lange die Förderung noch neu beantragt werden kann, lässt sich aktuell nicht mit Gewissheit beurteilen. Stornieren Sie den Antrag und beantragen Fördermittel für eine andere Heizung, gelten die dann neuen Förderbedingungen. Beantragen Sie Mittel für eine identische Heizung (gleiche Art von Wärmepumpe), ist darüber hinaus eine Sperrfrist von 6 Monaten einzuhalten. Das Ändern der förderbaren Heizung im bestehenden Antrag ist hingegen bis zur Aktivierung des Verwendungsnachweises möglich. Die Kosten lassen sich nach Ablauf der Widerspruchsfrist (4 Wochen nach Erhalt des Zuwendungsbescheids) jedoch nicht anheben.
Beachten Sie außerdem, dass Ihr Bewilligungszeitraum nach spätestens 24 Monaten abläuft. Verzögert sich das Vorhaben ohne Ihr Verschulden, können Sie eine Verlängerung um maximal 24 weitere Monate beantragen. Andernfalls verlieren Sie den Förderanspruch.
Unser Tipp: Prüfen Sie mit einem Energieberater, welche Alternativen bestehen und wie sich das auf Kosten und mögliche Fördermittel auswirkt. Anschließend können Sie die eingangs gestellte Frage fundiert beantworten. Wir empfehlen diesem Fall unser Ticket für eine kostenfreie Online-Beratung. Mit unserem Beratungs-Ticket buchen Sie ein Online-Meeting mit einem Energieeffizienz- und Förder-Experten, in dem all Ihre Fragen rund um die Sanierung Ihres Hauses und die weitere Vorgehensweise ausführlich besprochen werden. Damit kann Schritt für Schritt Ihre individuelle Sanierung perfekt durchgeplant werden.