Kann man einen frisch genehmigten Antrag der KfW-Heizungsförderung (458) ohne Sperrfrist stornieren/widerrufen? Die Arbeiten haben noch nicht begonnen.
Generell ist die erneute Beantragung nach einer Stornierung immer erst nach einer Sperrfrist von sechs Monaten möglich. In diesem Jahr gibt es hier allerdings eine Ausnahme. So gilt: "Abweichend davon kann in der Zuschussförderung für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab Inkrafttreten dieser Förderrichtlinie bei einem Verzicht auf Zusage eines Antrags für die Förderung von Heizungstechnik nach Nummer 5.3 ein neuer Antrag unmittelbar nach Eingang der Verzichtserklärung gestellt werden. Für den neuen Antrag gelten die dann aktuellen Förderbedingungen, einschließlich der Regelungen zum Vorhabenbeginn." (9.2.5. BEG-EM-Richtlinie)
Wir empfehlen, sich bei der KfW abzusichern, bevor Sie den Antrag stornieren. Eventuell ist es auch möglich, Änderungen im bestehenden Antrag vorzunehmen. Das funktioniert in vielen Fällen und ist einfacher als ein neuer Antrag. Ansprechpartner bei der KfW erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 / 539 9013.