Ich habe eine KfW-Zusage für eine Wärmepumpe. Wenn ich in 2025 eine Heizlastberechnung und einen hydraulischen Abgleich machen lasse, kann ich die Kosten in der Steuererklärung angeben und im Jahr 2026 die Wärmepumpenförderung in Anspruch nehmen?
Da Sie den Austausch der Heizung bereits geplant und beantragt haben, ist das voraussichtlich nicht möglich. Denn die Förderung zur Heizungsoptimierung bekommen Sie nur, wenn die bestehende Heizung mindestens zwei Jahre alt ist. Es besteht daher das Risiko, dass das Finanzamt die steuerliche Förderung zurückfordert, wenn es von der Überschneidung mitbekommt.
Haben Sie kein aktuelles Fördervorhaben, ist die Kombination in der richtigen Reihenfolge (1. Heizungsoptimierung, 2. Heizungstausch) möglich. In diesem Fall können Sie für die Heizungsoptimierung auch eine BAFA-Förderung beantragen. Diese ist mit einem Zuschuss in Höhe von 15 bis 20 Prozent verbunden. Ist das Förderbudget ausreichend hoch, können Sie die Kosten für Heizlast und Abgleich aber auch mit dem Austausch der Heizung fördern lassen. Kommt dieser Weg infrage, fällt die Förderung am höchsten aus.
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