Wir führen gerade eine Heizungsoptimierung auf Basis § 35 c EStG durch und lassen im Zuge einer Sanierung die Heizkörper durch eine Fußbodenheizung ersetzen. Gefördert wird ja auch die Wiederherstellung des Fußbodens, in unserem Fall also Fliesen. Wir möchten die Ölheizung in einem zweiten Schritt aber durch eine Wärmepumpe ablösen, den Antrag hierzu haben wir 2024 bereits gestellt und bewilligt bekommen. Muss die Maßnahme gemäß § 35 c / Anlage 8 Heizungsoptimierung zunächst vollständig abgeschlossen sein (Fliesenleger ist fertig, Rechnung gestellt und bezahlt) bevor wir die Maßnahme Wärmepumpe angehen dürfen oder darf das überlappen - im konkreten Falle Beginn des Einbaus der Wärmepumpe während der Fliesenleger noch dran ist, aber der hydraulische Abgleich für die Fußbodenheizung durchgeführt wurde.
Relevant für die Förderung der Heizungsoptimierung ist, dass die bestehende Anlage mindestens zwei Jahre alt sein muss. Das ist in Ihrem Fall gegeben, da Sie die Heizung bisher nicht ausgetauscht haben. Überschneiden sich beide Maßnahmen nicht (Kosten und Aufträge strikt getrennt), sollte es eigentlich kein Problem geben, wenn Sie mit dem Heizungstausch bereits beginnen. Auf der sicheren Seite sind Sie allerdings, wenn die Heizungsoptimierung komplett abgeschlossen ist. Nachweisen lässt sich das unter anderem mit der Schlussrechnung. Sind Sie unsicher, empfehlen wir den Kontakt zu einem Steuerberater aus Ihrer Region.