Wir möchten eine Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel und eine Pelletheizung (Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³) einbauen lassen. Die alte Ölheizung ist über 20 Jahre alt und sollte ausgebaut werden. Angenommene Kosten ca. 47.500,-€.
Im Erdgeschoss wohnen meine Frau und ich, von dieser Wohnung bin ich Eigentümer. Im Dachgeschoss mit eigenem Eingang wohnt mein Sohn mit seiner Familie, Eigentümer Dachgeschoss Wohnung mein Sohn. Unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen 2021 und 2022 unter 40.000,- €. Vom Sohn zu versteuerndes Einkommen 2021 und 2022 unter 40.000,- €. Welche Bonusförderungen können in Anspruch genommen werden? Wie muss der Antrag gestellt werden?
Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. Voraussichtlich soll das aber ab Mai 2024 der Fall sein. Unseren Informationen zur Folge stellen Sie dann einen Antrag auf Basis-Förderung (inkl. Wärmepumpen- und Emissionsminderungs-Bonus) als Eigentümergemeinschaft. Ergänzend muss dann jeder Eigentümer selbst einen Antrag für die Bonus-Förderung (Geschwindigkeits- und Einkommensbonus) stellen. Da Sie beide selbst nutzende Eigentümer sind, bekommen Sie aller Voraussicht nach auch beide alle Boni.
Die Höhe der anrechenbaren Kosten liegt bei 45.000 Euro (30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die zweite Wohnung). Geht es um die Bonus-Förderung, sind diese Kosten gleichmäßig aufzuteilen. Das heißt: Sie und Ihr Sohn bekommen die Boni für Kosten von 20.000 Euro. Wie Sie die Mittel danach selbst aufteilen, spielt für die Förderung der Heizung keine Rolle.
Nachlesen können Sie das in Punkt A.29 der FAQ zum BEG.
Weitere Tipps geben wir Ihnen im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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