Unsere funktionstüchtige, in die Jahre gekommene Ölheizung (Viessmann, 35 kW) wäre evtl. ein Fall für die Brennwerttechnik in Kombination mit Solarthermie. Das Wohn-u. Geschäftshaus ist Bj. 1985. Wohn- u. Geschäftsfläche insgesamt 302 qm.
Welche Kosten dieser Modernisierung würden unter das GEG fallen?
Auch eine konkrete Frage zur Förderung, die Eigentumsverhältnisse betreffend, hätte ich: Unsere Mutter (87 J.) bewohnt das Gebäude, in dem auch zwei Gewerberäume vermietet werden. Sie hat den Nießbrauch, meine Schwester und ich sind im Rahmen eines vorgezogenen Erbvertrags die Besitzer/Eigentümer. Wessen Einkünfte würden bei einem Förderantrag ggf. berücksichtigt werden?
Anfügen möchte ich noch, dass wir im wärmsten Teil Deutschlands, dem äußersten Südwesten, zu Hause sind, weswegen eine Außendämmung nicht geplant ist. Die gewerblichen Räume sind max. drei Wochentage genutzt, weit unterdurchschnittlicher WW-Verbrauch.
Welche alternative, praktikable Heizungslösung käme denn aus Ihrer Sicht infrage?
Geht es um einen Heizungstausch, sind seit diesem Jahr die Vorgaben des GEG zu berücksichtigen. Diese fordern den Einbau einer Heizung, die zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbare Energien setzt. Abhängig von der Wärmeplanung in Ihrer Region sind allerdings auch Ausnahmen möglich. Im Beitrag "Heizungsgesetz / GEG 2024: Das gilt jetzt beim Heizungstausch" geben wir einen detaillierten Überblick und zeigen, welche Heizungsarten nach GEG infrage kommen.
Günstig könnte in Ihrem Fall eine Wärmepumpe in Kombination mit Solarthermie sein. Die Ölheizung können Sie (je nach Zustand) im Haus belassen, um an sehr kalten Tagen zuzuheizen. Das reduziert die Last der Wärmepumpe im Winter und hilft, die Heizkosten zu begrenzen. Nachteil dieser Lösung ist, dass Sie nach wie vor weiter für die Wartung der Ölheizung bezahlen müssten. Außerdem dürfen Sie die Öltanks nicht mehr allzu voll beladen, um lange Standzeiten und Absetzungen zu vermeiden.
Sie können auch eine neue Ölheizung einbauen, wenn Sie diese mit Bio-Heizöl (anteilig ab 2029) betanken. Die Kosten dafür sind aller Voraussicht nach aber sehr hoch. Eine weitere Alternative wäre die Pelletheizung. Diese setzt viel Platz voraus, der durch die Ölheizung in der Regel vorhanden ist. Die Heizungen arbeiten vollautomatisch, sind aber regelmäßig zu warten. Auch die Asche müssen Sie in regelmäßigen Abständen austragen.
Für Wärmepumpe, Solarthermie und/oder Pelletheizung bekommen Sie die Heizungsförderung in Höhe von 30 Prozent (optional: 5 Prozent extra mit Wärmepumpen-Bonus; 2.500 Euro extra mit Emissionsminderungs-Bonus für Pelletheizungen).
Da die Eigentümer nicht selbst im Haus wohnen, fallen weitere Boni (Einkommens- und Geschwindigkeitsbonus) weg. Das Einkommen müssen Sie daher bei der Förderung der Heizung nicht angeben.
Im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's" erklären wir, wie Sie die Förderung der Heizung richtig beantragen. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.