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Expertenrat

Ich habe Wohnungen und Ferienwohnungen im Haus. Wie ist die Förderung der Heizung zu beantragen?

Frage von Marion R. am 05.03.2025 

Mein Wohnhaus hat einen seitlichen Anbau, in dem 2 Ferienwohnungen sind. Ist es beim Antrag auf Förderung für eine Heizungserneuerung als 1 Haus mit Mischnutzung (Wohngebäude mit selbstgenutzter Wohnfläche und mit Nicht-Wohnfläche) oder als 2 Häuser mit verschiedenen Nutzungen (Wohngebäude, Nicht-Wohngebäude) zu betrachten?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das lässt sich pauschal nicht beurteilen. Entscheidend ist die baurechtliche Einordnung der Wohneinheiten. Außerdem kommt es auf den Anteil der Ferienwohnungen am Gebäude und darauf an, wie oft diese genutzt/beheizt werden. Da wir das aus der Ferne nicht einschätzen können, empfehlen wir den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region. Dieser nimmt die individuellen Daten auf und bewertet das Vorhaben gemäß den Förderrichtlinien. Der Fördergeber stellt das in aller Regel nicht infrage. Ansprechpartner aus Ihrer Region finden Sie dazu in unserer Experten-Datenbank.

Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen auch eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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