Mein Wohnhaus hat einen seitlichen Anbau, in dem 2 Ferienwohnungen sind. Ist es beim Antrag auf Förderung für eine Heizungserneuerung als 1 Haus mit Mischnutzung (Wohngebäude mit selbstgenutzter Wohnfläche und mit Nicht-Wohnfläche) oder als 2 Häuser mit verschiedenen Nutzungen (Wohngebäude, Nicht-Wohngebäude) zu betrachten?
Das lässt sich pauschal nicht beurteilen. Entscheidend ist die baurechtliche Einordnung der Wohneinheiten. Außerdem kommt es auf den Anteil der Ferienwohnungen am Gebäude und darauf an, wie oft diese genutzt/beheizt werden. Da wir das aus der Ferne nicht einschätzen können, empfehlen wir den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region. Dieser nimmt die individuellen Daten auf und bewertet das Vorhaben gemäß den Förderrichtlinien. Der Fördergeber stellt das in aller Regel nicht infrage. Ansprechpartner aus Ihrer Region finden Sie dazu in unserer Experten-Datenbank.
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