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Expertenrat

Müssen meine Geschwister die Heizungsförderung zurückzahlen, wenn Sie das Haus erben?

Frage von Anton M. am 17.06.2024 

Ich bekomme die Förderung von 70 % für den Austausch der alten Heizung für den Einbau einer Wärmepumpe. Aufgrund meiner gesundheitlichen Situation kann nicht ausgeschlossen werden, dass ich in den kommenden Monaten bzw. Jahren versterben werde. Bin geschieden und habe keine Kinder. Meine ausschließlich eigengenutzte Immobilie werden dann meine beiden Geschwister erben. Müssen meine Geschwister dann die Förderung beim Verkauf oder der Vermietung der von mir geerbten Immobilie zurückzahlen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ihre Geschwister müssen die Änderung beim Fördergeber bekannt geben. Anschließend prüft dieser, ob die Vorgaben nach wie vor erfüllt sind oder ob der Geschwindigkeits- und der Einkommensbonus unter Umständen teilweise zurückgefordert werden muss. Ohne genaue Informationen können wir Ihnen an dieser Stelle leider keine verbindliche Antwort geben. Diese bekommen Sie aber von den Fachberatern der KfW. Die Experten erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 / 539 9010.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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