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Expertenrat

Ich möchte mein Haus zu einem Teil vermieten. Muss ich Fördermittel für die Heizung zurückzahlen?

Frage von Manuel T. am 14.01.2025 

Ich habe letztes Jahr eine neue Pelletheizung in meinem Haus einbauen lassen. Diese wurde zu 45 % gefördert. Nun möchte ich, nach der bevorstehenden Scheidung, meiner Frau das Haus abkaufen und teilweise vermieten. Muss ich die Förderung zurückzahlen? Gibt es irgendetwas zu beachten?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Sofern die Heizung weiter im Einsatz bleibt und Sie keine Mittel für selbstnutzende Eigentümer (Klima-Geschwindigkeitsbonus) erhalten haben, ist nichts weiter zu beachten. Sie müssen die Förderung nicht zurückzahlen. Haben Sie Mittel für selbst nutzende Eigentümer wie den Einkommens- oder der Klima-Geschwindigkeitsbonus bekommen (beide bei Anträgen ab 2024 erhältlich), müssen Sie die Änderung Ihrem Fördergeber melden. Dieser prüft daraufhin, ob ein Teil der Bonusförderung zurückzuzahlen ist.

Durch die Förderhöhe gehen wir aber davon aus, dass Sie die Mittel vor 2023 bei dem BAFA beantragt haben. Da war die Förderung nicht an selbst genutztes Eigentum gebunden.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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