Ich habe letztes Jahr eine neue Pelletheizung in meinem Haus einbauen lassen. Diese wurde zu 45 % gefördert. Nun möchte ich, nach der bevorstehenden Scheidung, meiner Frau das Haus abkaufen und teilweise vermieten. Muss ich die Förderung zurückzahlen? Gibt es irgendetwas zu beachten?
Sofern die Heizung weiter im Einsatz bleibt und Sie keine Mittel für selbstnutzende Eigentümer (Klima-Geschwindigkeitsbonus) erhalten haben, ist nichts weiter zu beachten. Sie müssen die Förderung nicht zurückzahlen. Haben Sie Mittel für selbst nutzende Eigentümer wie den Einkommens- oder der Klima-Geschwindigkeitsbonus bekommen (beide bei Anträgen ab 2024 erhältlich), müssen Sie die Änderung Ihrem Fördergeber melden. Dieser prüft daraufhin, ob ein Teil der Bonusförderung zurückzuzahlen ist.
Durch die Förderhöhe gehen wir aber davon aus, dass Sie die Mittel vor 2023 bei dem BAFA beantragt haben. Da war die Förderung nicht an selbst genutztes Eigentum gebunden.