Wenn ein Haus 2 Eigentümern gehört (je eine Hälfte im Grundbuch), aber nur ein Eigentümer alleine das Haus bewohnt - kann er dann alleine die Förderung des Heizungstausches beantragen oder nur für seine Hälfte?
Handelt es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), kann nur die WEG den Antrag auf Förderung stellen. In Bezug auf Abstimmung und Kostenverteilung gilt das WEG-Gesetz.
Wir gehen davon aus, dass es sich bei Immobilien mit mehreren Eigentümern (zum Beispiel Erbengemeinschaft) ähnlich verhält. Das heißt: Sie benötigen aller Voraussicht nach die Zustimmung Ihres Miteigentümers, um Maßnahmen durchführen und Fördermittel (auch für das gesamte Gebäude) beantragen zu können.
Eine rechtlich verbindliche Antwort bekommen Sie von den Sachbearbeitern der KfW infolge einer individuellen Prüfung. Die Experten erreichen Sie unter der kostenfreien Rufnummer 0800 / 539 9010.