Ich habe eine Frage bezüglich der Förderung der Heizungsanlage. Wir haben zwei Häuser, die unmittelbar aneinander liegen und beide von einer Heizungsanlage versorgt werden. Wir haben über Adresse von Haus A die Heizungsförderung (35 % WP + Gas) beantragt. Haus B wird über Adresse B derzeitig umfassend über das BAFA BEG (20 %) energetisch saniert. Aufgrund des Einbaus einer WP wird eine Fußbodenheizung eingebaut. Kann ich diese mit 35 % über die Heizung fördern lassen, obwohl sich die Fußbodenheizung auf der “falschen” Adresse befindet?
Aller Voraussicht nach funktioniert das nicht mit der Förderung der Wärmepumpe. Sie können für das zweite Haus jedoch einen Zuschuss zum Anschluss an ein Gebäudenetz beantragen. Dabei lassen sich dann auch die Kosten der Fußbodenheizung berücksichtigen. Wichtig ist, dass Sie mit der Maßnahme noch nicht begonnen haben und einen Energie-Effizienz-Experten einbinden.
Ist es dafür bereits zu spät, bleibt Ihnen der Steuerbonus für die Sanierung als Alternative. Mit diesem können Sie nachträglich 20 Prozent der Sanierungskosten an einem selbst genutzten Haus steuerlich geltend machen. Möglich ist das verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren, wobei sich in Summe maximal 40.000 Euro abziehen lassen.
Benötigen Sie Unterstützung? In diesem Fall empfehlen wir unser Ticket für eine kostenfreie Online-Beratung. Mit unserem Beratungs-Ticket buchen Sie ein Online-Meeting mit einem Energieeffizienz- und Förder-Experten, in dem all Ihre Fragen rund um die Sanierung Ihres Hauses und die weitere Vorgehensweise ausführlich besprochen werden. Damit kann Schritt für Schritt Ihre individuelle Sanierung perfekt durchgeplant werden.