Ich habe ein Haus, das laut Amt zwei Eigentumswohnungen hat. In der unteren Wohnung lebt meine Mutter, oben ich als Eigentümer mit Familie. Bekomme ich dann den Klima-Geschwindigkeitsbonus für beide Wohnungen?
Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn es sich um Wohnungen im Sinne der BEG-EM-Richtlinie handelt. Zu einer Wohneinheit gehören dabei alle, in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegenden und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmten Räume, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen und daher mindestens
über die nachfolgende Ausstattung verfügen: eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Versorgungsanschlüsse für Küche, Badezimmer und Toilette.
Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, bekommen Sie die Heizungsförderung sowie den Bonus, können aber nur 50 Prozent der anrechenbaren Kosten dafür geltend machen.
Weitere Informationen geben wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.