Ich habe eine Nachfrage zur Frage von Markus F. am 20.03.2024 bzgl. Heizungstausch nach Heizungsoptimierung. Wir sind nämlich genau in solch einer Situation: Wir wollen jetzt (Sommer 2024) unsere bestehende Ölheizung mit einer Fußbodenheizung optimieren. Diese Optimierung würden wir über den Steuerbonus geltend machen. Für den späteren Heizungstausch (Wärmepumpe statt Öl) wollen wir eine BAFA-Förderung beantragen. Jetzt die Frage: Gibt es eine zeitliche „Sperrfrist“ zwischen Optimierung und Heizungstausch?
Eine Sperrfrist gibt es hier nicht. Sie sollten die Heizungsoptimierung allerdings abschließen, bevor Sie die Förderung für den Heizungstausch beantragen bzw. die Maßnahme beginnen. Nachweisen lässt sich das mit Rechnungen bzw. Liefer-/Leistungsverträgen.
Wichtig ist außerdem, dass Sie die Kosten eindeutig den jeweiligen Förderangeboten zuweisen und eine Vermischung verhindern. Andernfalls käme es zu einer Doppelförderung. Ob steuerlich in Ihrem individuellen Fall etwas zu beachten ist, erfahren Sie von Ihrem Steuerberater oder von Ihrer Steuerberaterin.
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