In einer Eigentums-Wohnung (Düsseldorf, Baujahr 1955, vermietet) wird die Heizungsanlage ausgetauscht. Wird das staatlich gefördert und wo bekommt man die "Bestätigung zum Antrag"?
Geht es um den Heizungstausch, gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten. Diese richten sich generell nach der Art der Heiztechnik und sind bei der Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) zu beantragen.
Heizen mit fossilen Energieträgern
Eine neue Gas- oder Öl-Heizung wird über KfW gefördert. Hier haben Sie die Wahl zwischen einem einmaligen Zuschuss (Programm-Nr. 450) und einem zinsgünstigen Darlehen (Programm Nr. 151/152). Den Zuschuss erhalten Sie nur, wenn sie als Privatperson Eigentümer der Wohnung sind. Wichtig zu wissen ist, dass in beiden Fällen ein Energieberater nötig ist. Dieser erstellt die "Bestätigung zum Antrag". Die Anträge sind vor dem Beginn der Bauarbeiten über das KfW-Zuschussportal (Zuschuss-Variante) oder Ihre Hausbank (Kredit-Variante) zu stellen.
Weitere Informationen dazu gibt B.Sc. Thomas Ogsoka im Beitrag "Förderung für Gasheizung und Ölheizung".
Heizen mit Holz, Wärmepumpe oder Solar
Soll die neue Heizung mit erneuerbaren Energieträgern arbeiten, bietet das BAFA-Programm Heizen mit erneuerbaren Energien zahlreiche Zuschüsse. Die Mittel sind bei einer Sanierung in der Regel spätestens neun Monate nach Inbetriebnahme zu beantragen. Beachten Sie aber, dass nur Heizgeräte gefördert werden, die vom BAFA geprüft und zugelassen sind.
Wie hoch die Zuschüsse sind und wie man sie beantragt, erklären wir in den Beiträgen: