Wir betreiben einen über 30 Jahre alten Standardkessel in einem Mietshaus. In diesem haben wir am 01.02.2002 selbst als Eigentümer gewohnt, jetzt aber nicht mehr. Bekommen wir eine Förderung?
Nach Angaben des BAFA kann bei einer Austauschpflicht gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) § 10 bzw. Gebäudeenergiegesetz (GEG) §§ 72 und 73 keine Förderung gewährt werden. Handelt es sich um ein Zweifamilienhaus, in dem der jetzige Eigentümer bereits am 01.02.2002 als Eigentümer gewohnt hat, gilt das nicht. In diesem Fall ist eine Förderung möglich.
Eine individuelle Auskunft bekommen Sie über die Hotline 06196 908-1625 von den Experten des BAFA.