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Expertenrat

Bekommen wir Fördermittel für den Heizungstausch im Mietshaus?

Frage von Johann F. am 01.11.2020 

Wir betreiben einen über 30 Jahre alten Standardkessel in einem Mietshaus. In diesem haben wir am 01.02.2002 selbst als Eigentümer gewohnt, jetzt aber nicht mehr. Bekommen wir eine Förderung?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach Angaben des BAFA kann bei einer Austauschpflicht gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) § 10 bzw. Gebäudeenergiegesetz (GEG) §§ 72 und 73 keine Förderung gewährt werden. Handelt es sich um ein Zweifamilienhaus, in dem der jetzige Eigentümer bereits am 01.02.2002 als Eigentümer gewohnt hat, gilt das nicht. In diesem Fall ist eine Förderung möglich.

Eine individuelle Auskunft bekommen Sie über die Hotline 06196 908-1625 von den Experten des BAFA.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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