Bei einer Dachsanierung eines Hauses mit 3 Wohneinheiten wird lediglich die oberste WE vom Dach "berührt". Gilt bei der Sanierung mit iSFP eine maximale Förderhöhe von 180.000 € oder nur für die "betroffene" WE und somit 60.000 €? Die WE im Keller und im Erdgeschoss haben keine Dachschrägen.
Fördermittel beantragen Sie immer für das gesamte Gebäude, wenn es sich um Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum oder um ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus handelt. Das heißt, dass Sie Kosten in Höhe von 180.000 Euro geltend machen können. Wie Sie die Mittel richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's".
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