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Expertenrat

Wie fördert der Staat aktuell Scheitholzvergaserkessel und Rollläden zum Sonnenschutz?

Frage von Thomas P. am 15.05.2024 

Welche aktuellen Förderungen gibt es aktuell zu
1. Einbau eines Scheitholzvergaserkessels
2. Nachrüstung von Rollläden für Sonnenschutz?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Für Scheitholzvergaserkessel bekommen Sie einen BEG-Zuschuss in Höhe von 30 Prozent über das KfW-Programm 458. Diesen können Sie um einen Holzheizungsbonus (geringe Emissionen), einen Geschwindigkeits-Bonus (Austausch alte Heizung) und einen Einkommensbonus (Einkommen unter Grenzwert) ergänzen, um insgesamt auf bis zu 70 Prozent Förderung zu kommen. Den Antrag stellen Sie über das KfW-Portal "Meine.KfW". Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Detaillierte Informationen zum Förderangebot selbst geben wir im Beitrag "Förderung für die Scheitholzheizung - Zuschuss oder Förderkredit".

Zur Förderung der Rollläden bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 bis 20 Prozent. Diesen beantragen Sie vor Maßnahmenbeginn über das BAFA-Online-Portal mit der Unterstützung eines Energie-Effizienz-Experten. Wie Sie dabei richtig vorgehen, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's". Detaillierte Informationen zum Förderangebot selbst geben wir im Beitrag "Förderung für neue Rollläden - Nachrüstung oder Erneuerung".

Ergänzend zu den KfW- und BAFA-Fördermitteln können Sie über Ihre Hausbank oder ein anderes Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl auch einen Ergänzungskredit beantragen. Diesen gibt es in Höhe von bis zu 120.000 Euro, um die Kosten, die über den Zuschuss hinaus anfallen, abzudecken. Die wichtigsten Fragen zum Ergänzungskredit beantworten wir im Beitrag "FAQ KfW-Ergänzungskredit - die wichtigsten Fragen und Antworten".

Alternativ zur oben beschriebenen BEG-Förderung können Sie auch den Steuerbonus für die Sanierung nutzen. Diesen gibt es für beide Maßnahmen, wobei Sie 20 Prozent der Sanierungskosten verteilt über einen Zeitraum von 3 Jahren steuerlich geltend machen dürfen.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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