Ich möchte eine neue Stückholz- und Pelletheizung für 2 Wohnhäuser bauen. Die Häuser haben 2 verschiedene Hausnummern. Haus 1 ist vermietet mit 2 Wohnungen. Haus 2 hat auch 2 Wohnungen. Eine bewohne ich als Eigentümer mit meiner Ehefrau. In der anderen wohnt meine Tochter mit Familie. Beide Häuser sind mit einer Erdleitung verbunden. Die neue Heizung soll im vermieteten Haus 1 eingebaut werden. Welche Heizungsförderung kann ich beantragen?
Da es in diesem Fall um eine Heizung für mehrere Gebäude geht, beantragen Sie die Förderung für die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes. Diese gibt es für die Wärmeerzeuger sowie Verteilleitungen. Für die Anschlüsse der beiden Gebäude an das Gebäudenetz beantragen Sie die Förderung für einen Gebäudenetzanschluss.
In beiden Fällen bekommen Sie eine Basis-Förderung in Höhe von 30 Prozent sowie den Emissions-Minderungs-Bonus, wenn die neue Heizung besonders sauber arbeitet. Zudem gibt es die Möglichkeit, für selbst genutzte eigene Wohnungen den Klima-Geschwindigkeits-Bonus (20 Prozent für Austausch alter Öl-, Gas-, Biomasse- oder Stromspeicherheizungen) sowie den Einkommensbonus (30 Prozent bei Einkommen unter 40.000 Euro) zu beantragen. Insgesamt ist die Förderung jeweils auf 70 Prozent begrenzt.
Die Förderung für die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes beantragen Sie vor Maßnahmenbeginn über das BAFA. Dazu ist auch ein Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste erforderlich, der Sie bei der Planung und der Beantragung unterstützt.
Die Förderung für den Gebäudenetzanschluss beantragen Sie parallel über die KfW. In den Beiträgen "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's" und "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's" erklären wir, wie das richtig funktioniert.
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