Ich werde nicht schlau bzgl. der Höhe der Fördersumme von Hybridheizungen: 30 Jahre alter funktionierender Gaskessel wird im eigen genutzten Altbau ausgetauscht gegen Hybrid Gas+Wärmepumpe. Kosten 40.000 Euro. Heißt das: davon 65 % = 26.000 und davon 30 % Förderung (kein Geschwindigkeitsbonus, da weiterhin Gas)= 7.800 Förderung?
Geht es um ein Gebäude mit einer Wohneinheit, können Sie 30.000 Euro an Kosten bei der Förderung ansetzen. Für diese bekommen Sie 30 Prozent Basisförderung. Zudem bekommen Sie einen 5-prozentigen Bonus bei der Förderung der Wärmepumpe, wenn es sich um eine Sole- bzw. Wasser-Wasser-Wärmepumpe handelt oder wenn die Umweltheizung mit einem natürlichen Kältemittel arbeitet.
Als selbstnutzender Eigentümer haben Sie zudem die Möglichkeit, den Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent zu beantragen. Diesen bekommen Sie für die förderbaren Kosten der selbstgenutzten Wohneinheit, in Ihrem Fall also auch für 30.000 Euro.
Maximal bekommen Sie damit einen Zuschuss in Höhe von 65 Prozent bezogen auf Kosten von 30.000 Euro. Das ergibt eine Fördersumme von 19.500 Euro.
Beachten Sie aber, dass nur die Kosten der Wärmepumpe förderbar sind. Bei Kompaktgeräten (Einheit aus Wärmepumpe und Gasheizung) ermitteln Sie die anrechenbaren Kosten pauschal mit 65 Prozent der Gesamtkosten. Bei individuell zusammengestellten Verbundanlagen (Wärmepumpe und Gasheizung separat) sind hingegen nur die Wärmepumpen-Kosten anrechenbar.
Nutzen Sie den pauschalen Ansatz für Kompaktanlagen, ergeben sich förderbare Kosten in Höhe von 26.000 Euro. Mit diesen berechnen Sie im nächsten Schritt die Zuschusshöhe, die zwischen 30 und 65 Prozent liegt. Es ergibt sich dabei eine Förderung der Wärmepumpe in Höhe von:
Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.