Meiner Schwester und mir gehören zwei Häuser auf einem Grundstück. Diese laufen gemeinsam über eine alte Ölheizung. Beide Häuser sind selbstgenutztes Wohneigentum (ein Haus bewohnt sie, das andere bewohne ich selbst).
Wir möchten nun die alte Ölheizung gegen eine Gas-Hybridheizung tauschen und beide Häuser weiter über eine Heizung laufen lassen. Erhalten wir dafür den Geschwindigkeitsbonus?
Wie verhält es sich, wenn wir nur ein Haus mit einer neuen Heizung ausstatten, bekommen wir den Geschwindigkeitsbonus dann auch, obwohl die alte Heizung noch steht?
Den Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie nur dann, wenn Sie die versorgten Wohneinheiten oder Flächen nach der Sanierung nicht mehr mit fossilen oder mit Gas betriebenen Heizungen beheizen. Da Sie planen, eine Gas-Hybridheizung einbauen zu lassen, kommt der Klimageschwindigkeitsbonus daher leider nicht infrage. Fördermittel für die Wärmepumpe können Sie aber dennoch beantragen. Da es sich hier um ein Gebäudenetz handelt, empfehlen wir bei der Antragstellung die Unterstützung durch einen Energieberater aus Ihrer Region. Das BMWK schreibt dazu: "Die Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin bzw. eines -Experten ist bei Errichtung oder Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes sowie bei Anschluss an ein neu zu errichtendes Gebäudenetz zwingend erforderlich."
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.