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Expertenrat

Bekommen wir Fördermittel für den hydraulischen Abgleich, wenn dieser beim Heizungstausch nicht erledigt wurde?

Frage von Hajrudin S. am 02.03.2023 

Anlage wurde im Jahr 2022 bestellt, ausgetauscht und abgerechnet. Leider wurde der hydraulische Abgleich nicht im Jahr 2022 gemacht. Kann man es noch im Jahr 2023 beauftragen und mit anderen Unterlagen (2022) bei der BAFA einreichen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Haben Sie Fördermittel für den Heizungstausch beantragt, können Sie den hydraulischen Abgleich noch durchführen und mitfördern lassen. Voraussetzung ist, dass der Bewilligungszeitraum noch nicht abgelaufen ist. Außerdem dürfen Sie den Verwendungsnachweis noch nicht eingereicht haben.

Möchten Sie nur für den hydraulischen Abgleich eine Förderung beantragen, ist das aktuell nicht möglich. Denn eine Voraussetzung dafür ist, dass Sie die bestehende Heizungsanlage seit mindestens zwei Jahren haben. In der BEG-EM-Richtlinie ist dazu unter Punkt 4 Folgendes zu lesen: "Gefördert wird die Optimierung von Heizungsanlagen, die älter als zwei und bei mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungsanlagen nicht älter als zwanzig Jahre sind." Die Förderung der Heizungsoptimierung schließt dabei den hydraulischen Abgleich mit ein.

Ohne weitere Informationen zum Sachverhalt können wir Ihnen aus der Ferne leider keine verbindliche Antwort geben. Wir empfehlen daher unser Ticket für eine kostenfreie Online-Beratung. Mit unserem Beratungs-Ticket buchen Sie ein Online-Meeting mit einem Energieeffizienz- und Förder-Experten, in dem all Ihre Fragen rund um die Sanierung Ihres Hauses und die weitere Vorgehensweise ausführlich besprochen werden. Damit kann Schritt für Schritt Ihre individuelle Sanierung perfekt durchgeplant werden.

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