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Expertenrat

Können wir einzelne Teile aus dem bestätigten Förderantrag herausnehmen?

Frage von L.  B. am 08.02.2023 

Wir haben 2022 (August Antragsverfahren bis 15.08.2022) einen Antrag auf Einzelmaßnahmen - Gebäudehülle (Fenster, Dämmung, Dach) und Heizungsaustausch gestellt. Der Zuwendungsbescheid liegt vor und da die Kosten die maximale Summe von 60.000 € / Wohneinheit übersteigen, wollen wir nun nur die Maßnahme „Dach“ herausnehmen und den Verzicht erklären. Dies machen wir dann über die Steuer. Ist dies ohne Weiteres möglich? Dass wir jetzt nur auf die Maßnahme Dach verzichten und alles andere bleibt wie beantragt und genehmigt bestehen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das ist in aller Regel möglich. Laden Sie dazu ein formlos unterschriebenes Schreiben mit der Information über das BAFA-Portal hoch.

Bei der Kombination der Fördermittel ist es wichtig, Kosten nicht doppelt aufzuführen. Vergeben Sie Aufträge daher am besten separat, entsprechend der Förderprogramme, um eine förderschädliche Überschneidung zu vermeiden.

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