Gibt es eine Förderung der Innenwärmedämmung eines denkmalgeschützten Hauses?
Eine Förderung für die Innendämmung gibt es über die BEG-EM-Förderung, wenn Sie die technischen Vorgaben erfüllen. Bei Außenwänden mit Sichtfachwerk (Innendämmung bei Fachwerkaußenwänden, Erneuerung der Ausfachungen) gilt ein U-Wert von 0,65 W/m²K. Haben Sie keine Fachwerkwände, gilt bei Außenwänden von Baudenkmalen oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz ein U-Wert von 0,45 W/m²K.
Erreichen Sie diese Werte mit der Innendämmung, können Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 bis 20 Prozent erhalten. Wichtig ist, dass Sie die Förderung vor Maßnahmenbeginn beantragen. Im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's" erklären wir, wie das richtig funktioniert. Erreichen Sie die Vorgaben nicht, können Sie zumindest 20 Prozent der Handwerkerkosten steuerlich geltend machen. Das funktioniert nachträglich und ohne Energieberater.
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