Mir war nicht bewusst, dass man sowohl für das Dach als auch für die umlaufenden Seitenwände einer Gaube einen U-Wert von 0,2 einheitlich ansetzen darf, um den nötigen förderfähigen U-Wert zu erreichen. Stattdessen habe ich für das Dach der Gaube den klassischen Dach-U-Wert 0,14 angesetzt (für die Gaubenwände 0,2).
Kann es zu Problemen bei der Förderung führen, wenn im iSFP zwar der U-Wert für das Gaubendach mit 0,14 beschrieben ist, jedoch 0,2 ausreicht und dies dann auch umgesetzt werden soll?
Dürfte ich vorab den iSFP nochmal diesbezüglich anpassen, auch wenn dieser schon ausgestellt wurde, damit die korrekten und ausreichenden Werte enthalten sind, oder ist das nicht erlaubt? Der Förderantrag sowie die TPB-ID wurden für dieses Projekt noch nicht ausgestellt.
Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ zur BEG-Förderung heißt es dazu unter Punkt 2.14:
"Die beantragte Maßnahme muss im iSFP bilanziert und benannt worden sein. Für nicht im iSFP aufgeführte Maßnahmen wird kein iSFP-Bonus gewährt.
Unwesentliche inhaltliche Abweichungen (sofern die technischen Mindestanforderungen der BEG eingehalten werden), eine Übererfüllung/Ambitionssteigerung gegenüber den iSFP-Vorgaben oder Änderungen der zeitlichen Reihenfolge sind für den Bonus unschädlich.
Abweichungen von der im Zuwendungsbescheid bewilligten Maßnahme sind dem BAFA unverzüglich anzuzeigen."