Ich habe von einem Energieberater einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lassen, um bei der Umsetzung von Gas-Heizungsanlage, neu Pelletheizung, den Zuschuss von weiteren 5 % zu erhalten. Der Energieberater sagt, nur er kann durch die TPB ID Nr im Bafa Antrag die 5% beantragen. Für diesen BAFA-Antrag verlangt er 2.600 € von mir!
Das ist mehr als unverschämt. Ich habe diesen Auftrag für 2.600€ nicht erteilt. Inzwischen hat ein Heizungsbauunternehmen den BAFA-Antrag ohne die TPB-ID Nr. gestellt. Kann ich ohne den Energieberater an die TPB ID Nr kommen und diese nachträglich in den BAFA-Antrag einstellen, der ist erst am 12.08.22 gestellt?
Wollen Sie den iSFP-Zuschuss nutzen, benötigen Sie den Sanierungsfahrplan sowie eine gültige TPB-ID. Letztere darf nur ein Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste ausstellen, um die Einhaltung der Fördervorgaben zu bestätigen. Haben Sie den Antrag bereits gestellt, ist das nachträglich leider nicht mehr möglich. Das BMWK gibt außerdem bekannt, dass: "Ein iSFP-Bonus [...] gemäß BEG EM 9.4 nur mit Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin bzw. eines -Experten beantragt werden (kann)."
Wichtig zu wissen ist, dass es den iSFP-Zuschuss seit 15.08.2022 nicht mehr für Heizungen gibt. Außerdem ist die Förderung für Biomasseanlagen seit dem deutlich gesunken. Gab es für Anträge bis zum 14.08.2022 noch mindestens 35 Prozent Zuschuss, erhalten Antragsteller heute nur noch 10 Prozent. Da Sie Ihren Antrag schon vor dem 15.08.2022 gestellt haben, sind Sie nicht von den BEG EM Änderungen betroffen.