Bei einem Gebäude mit voll beheiztem Keller wird bei einem iSFP EH-100 erreicht, jedoch entsprechen die U-Werte der erdberührten Wände (0,60 W/m²K) und der Kellerboden mit FBH (0,60W/m²K) nicht annähernd den Anforderungen von GEG bzw. BEG. Diese beiden Bauteile sollen aus (un-) wirtschaftlichen Gründen nicht saniert werden. Ist dieser iSFP trotzdem okay und förderfähig oder müssen notwendigerweise ALLE Bauteile die BEG-Mindestwerte erfüllen?
Darüber hinaus soll auch keine Lüftungsanlage installiert werden. Wäre das auch okay?
Die Maßnahmen aus dem iSFP sind Empfehlungen, die Sie sinnvoll umsetzen können, aber nicht müssen. Sie bekommen den Bonus bei der Förderung von Maßnahmen, die im iSFP bilanziert wurden, also auch dann, wenn Sie nicht alle aufgeführten Maßnahmen umsetzen.
Geht es um die erdberührenden Wände und Böden, gelten die Vorgaben des GEG nur im Falle einer Sanierung dieser Bauteile. Sind die Anforderungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht umsetzbar, können Sie in aller Regel auch davon abweichen.
So heißt es etwa in Anlage 7 GEG. "Werden Maßnahmen nach den Nummern 1a, 1b, 5a, 5b, 5c, 6a, 6b, 6c, 6d oder 6e ausgeführt und ist die Dämmschichtdicke im Rahmen dieser Maßnahmen aus technischen Gründen begrenzt, so gelten die Anforderungen als erfüllt, wenn die nach anerkannten Regeln der Technik höchstmögliche Dämmschichtdicke eingebaut wird, wobei ein Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit von λ = 0,035 W/(m·K) einzuhalten ist. Abweichend von Satz 1 ist ein Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit von λ = 0,045 W/(m·K) einzuhalten, soweit Dämmmaterialien in Hohlräume eingeblasen oder Dämmmaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden."
Gleiches gilt für den Einbau einer Lüftungsanlage. Auch das ist keine Pflicht. Es kann allerdings sein, dass Sie ohne die Technik den EH-100-Standard nicht erreichen. Eine verbindliche Auskunft dazu bekommen Sie von Ihrem Energie-Effizienz-Experten.
Denken Sie bitte daran, dass lüftungstechnische Maßnahmen auch nach einer Sanierung (Fenstertausch oder Dachdämmung) nötig sein können, um für einen ausreichend hohen Luftwechsel zu sorgen. Entscheiden Sie sich gegen die Lüftung, sollten Sie prüfen lassen, ob in diesem Fall andere Maßnahmen erforderlich sind, um Feuchteschäden wie Schimmel sicher zu vermeiden.
Einen Überblick über aktuelle Fördermittel geben wir in unserer Rubrik "Förderung".
Wie Sie die Mittel richtig beantragen, erklären wir in den Beiträgen "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's" und "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.