Vielen Dank schon einmal für Ihre vielen Erläuterungen zum Thema BEG. Ich möchte gerne diese Frage zum iSFP-Bonus bei der Effizienzhaus-Sanierung aufgreifen. Konkret meine ich dieses Detail: "Setzen Sie mehrmals an und erreichen bei einer ersten Sanierung zunächst eine schlechtere Effizienzhaus-Stufe, bekommen Sie dafür den iSFP-Bonus. Für die zweite Sanierung (der Zeitraum spielt dabei keine Rolle) gibt es die Extra-Förderung dann allerdings nicht noch einmal."
Gibt es bei Erreichen der "zweiten Stufe" den iSFP nicht noch einmal, aber den "normalen" Zuschuss, dem diese Stufe angehört, schon? Sie schrieben ja von "extra"-Bonus. Oder gibt es dann beides nicht: iSFP nicht, und die Normalförderung der Stufe nicht?
Ich frage deshalb, weil es bei einem wirklich sanierungsbedürftigen Haus mit nur 1x Förderung nicht getan wäre. Die Anreizwirkung für eine wirkliche Kernsanierung wäre mit Förderung einer weiteren Stufe eher gegeben, als wenn dann Schluss ist. Sonst wäre meines Erachtens eine Sanierung besser als KfW 100 rein idealistisch. Die paar Prozent bei KfW 70 geben nicht den Ausschlag, wenn man förderfähige Kosten von über 600.000 hat.
Sollte die zweite Stufe doch förderfähig sein, was genau trennt dann einen Schritt vom nächsten? Auszahlung der Förderung/Zuschuss (Anreiz: neues Eigenkapital ermöglicht die zweite Phase)? Oder eine Zeitdauer? (1 Jahr?) Oder einfach nur die Trennung der Sanierung durch neue Auftragsvergabe? Ich wäre Ihnen für eine Erläuterung wirklich sehr dankbar.
Inzwischen wurden die Angaben des BMWi zu diesem Punkt konkretisiert. In der BEG WG erhalten Sie den iSFP-Bonus dabei, wenn:
Das heißt: Neben der BEG-WG-Förderung zum Effizienzhaus bekommen Sie auch den iSFP-Bonus für jeden einzelnen Schritt. Ein Beispiel: Planen Sie die Sanierung zum Effizienzhaus 55, bekommen Sie die komplette Förderung für Maßnahmen zum Effizienzhaus 100 UND zum Effizienzhaus 55, wenn Sie die Sanierung in mehrere Schritte trennen.
Ein zeitlicher Abstand zwischen den Sanierungsschritten ist nicht definiert. Führen Sie die Baustelle ohne Unterbrechung fort, ist das jedoch förderschädlich und es kommt mindestens zur Rückforderung der Mittel.
Die Höchstgrenze der förderbaren Kosten steht Ihnen dabei je Sanierungsschritt zur Verfügung, mit dem Sie eine höhere Effizienzhaus-Stufe erreichen. Der EE-Bonus wird dabei nur einmal gewährt - und zwar bei dem Sanierungsschritt, mit dem Sie die Anforderungen der EE-Klasse erfüllen.
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