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Expertenrat

Bekomme ich den iSFP-Bonus auch dann, wenn ich nicht alle Arbeiten aus dem iSFP umsetze?

Frage von Maria D. am 10.04.2025 

Es wurde ein iSFP für ein denkmalgeschütztes Haus erstellt. Nun geht es an die Umsetzung der Maßnahmenpakete. Dazu folgende Fragen: Kann man auch einzelne Maßnahmenpakete weglassen, also nicht beantragen bzw. durchführen und bekommt für andere beantragte Pakete trotzdem die Förderung? Hat das Einfluss auf den iSFP-Bonus?

Benötigt man dringend eine Baubegleitung der EEE, um die Förderung nach BEG EM zu beantragen? Ich würde mir diese Kosten gerne sparen. Die Umsetzung ist für uns klar - es wird doch eigentlich lediglich eine Bestätigung der EEE zur richtigen Umsetzung benötigt, oder?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist informativ und mit keinen Pflichten verbunden. Auch wenn Sie nur einzelne Maßnahmen daraus umsetzen, profitieren Sie vom iSFP-Bonus bei der BEG-EM-Förderung. Eine Baubegleitung müssen Sie dazu nicht vereinbaren. Wichtig ist, dass Sie die technische Projektbeschreibung (TPB) und den technischen Projektnachweis (TPN) von Ihrem Energie-Effizienz-Experten erhalten. Das setzt einige Arbeiten voraus. Welche das im jeweiligen Fall sind, können Sie in Punkt 5 der TMA zur BEG-EM-Förderung nachlesen.

Einen Überblick über aktuelle Förderangebote geben wir in der Rubrik "Fördermittel". Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir in den Beiträgen "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's" und "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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