Wir möchten uns einen Kachelofen mit elektronischer Abbrandsteuerung von einem Ofenbaumeister einbauen lassen. Wir möchten gerne einen Zuschuss 458 bei der KfW beantragen. Ich habe in den Richtlinien gelesen, dass diese Biomasseheizungen nicht gefördert wird, weil das Stückholz manuell in den Brennraum gelegt wird. Warum werden dann aber Scheitholzkessel gefördert, die auf die gleiche Art beschickt werden?
Bei Scheitholzkesseln handelt es sich um Zentralheizkessel mit einer vergleichsweise hohen Effizienz. Das Holz lässt sich bei Vergaserkesseln auch während der Verbrennung und in einem großen Vorrat einlegen. Pelletkaminöfen und Pelletheizeinsätze mit Wassertasche arbeiten ebenfalls sehr effizient, weshalb der Gesetzgeber in diesen beiden Fällen eine Förderung vergibt. Kaminöfen und Kachelöfen ohne automatische Beschickung wird eine geringere Effizienz unterstellt, weshalb diese leider nicht vom Förderangebot profitieren. Alternativ können Sie dafür aber den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen. Damit haben Sie die Möglichkeit, 20 Prozent der Handwerkerlohnkosten von der Steuer abzusetzen. Einzige Voraussetzung ist, dass Sie Arbeiten an einer selbst genutzten Immobilie durchführen lassen.