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Expertenrat

Wir wollen den Keller dämmen. Müssen wir dann auch das übrige Haus dämmen? Was gilt bei der Förderung der Kellerdämmung?

Frage von Thomas H. am 30.09.2024 

Wir überlegen, den Keller eines ca. 40 Jahre alten Einfamilienhauses von außen zu dämmen. Der Keller ist ca. zur Hälfte frei stehend. Der restliche Keller ist ca. 50 % von Erdreich berührt. Der Keller ist zum größten Teil bewohnt.

Erlaubt das neue GEG2024, dass ausschließlich die Außenwände des Kellers gedämmt werden? Oder muss wegen der 10-Prozent-Regelung das gesamte Haus gedämmt werden? Sind hierzu bei Inanspruchnahme einer BEG EM Förderung weitere Regeln zu beachten?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Dämmpflichten des GEG beziehen sich immer nur auf die tatsächlich behandelten Bauteile. Das heißt: Möchten Sie die Kellerwände dämmen, müssen Sie auch nur diese gemäß den GEG-Vorgaben ausführen, wenn Sie mehr als 10 Prozent der Fläche des Bauteils (Kelleraußenwände bzw. Fassade) mit Dämmung versehen. Dass Sie weitere Bauteile ebenfalls dämmen müssen, ist nicht der Fall.

Möchten Sie eine Förderung für die Kellerdämmung beantragen, müssen Sie einen U-Wert von 0,20 W/m²K (Außenwände) bzw. 0,25 W/m²K (Wände gegen Erdreich) erreichen. Weitere Vorgaben sind nicht zu erfüllen. Wie Sie die Förderung der Keller-/Perimeterdämmung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's".

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Dämmarbeiten.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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