Wir überlegen, den Keller eines ca. 40 Jahre alten Einfamilienhauses von außen zu dämmen. Der Keller ist ca. zur Hälfte frei stehend. Der restliche Keller ist ca. 50 % von Erdreich berührt. Der Keller ist zum größten Teil bewohnt.
Erlaubt das neue GEG2024, dass ausschließlich die Außenwände des Kellers gedämmt werden? Oder muss wegen der 10-Prozent-Regelung das gesamte Haus gedämmt werden? Sind hierzu bei Inanspruchnahme einer BEG EM Förderung weitere Regeln zu beachten?
Die Dämmpflichten des GEG beziehen sich immer nur auf die tatsächlich behandelten Bauteile. Das heißt: Möchten Sie die Kellerwände dämmen, müssen Sie auch nur diese gemäß den GEG-Vorgaben ausführen, wenn Sie mehr als 10 Prozent der Fläche des Bauteils (Kelleraußenwände bzw. Fassade) mit Dämmung versehen. Dass Sie weitere Bauteile ebenfalls dämmen müssen, ist nicht der Fall.
Möchten Sie eine Förderung für die Kellerdämmung beantragen, müssen Sie einen U-Wert von 0,20 W/m²K (Außenwände) bzw. 0,25 W/m²K (Wände gegen Erdreich) erreichen. Weitere Vorgaben sind nicht zu erfüllen. Wie Sie die Förderung der Keller-/Perimeterdämmung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's".
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