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Expertenrat

Bekommen wir den KfW-Kredit 358, wenn im Haus jemand mit Wohnrecht wohnt?

Frage von Mischa  E. am 14.06.2024 

Wir wollen den KfW-Kredit 358 nutzen, um ein Haus zu sanieren. In das Haus wollen wir selbst einziehen. Zusätzlich wird das EG von einer Frau mit Wohnrecht bewohnt. Im Kaufvertrag ist die Rede von einem Zweifamilienhaus. Im Energieausweis ist die Rede von einem Einfamilienhaus. Ziel ist es, das Haus komplett selbst zu bewohnen, wenn das Wohnrecht erloschen ist. Würde uns KFW 358 genehmigt werden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Den KfW-Kredit erhalten Sie, wenn Sie ein selbst genutztes Wohnhaus oder eine selbst genutzte Wohneinheit in Ihrem Eigentum energetisch sanieren. Voraussetzung ist also, dass Sie zum Antragszeitpunkt Ihren gemeldeten Allein- oder Hauptwohnsitz im Haus oder in der Wohneinheit haben. Wichtig ist außerdem, dass Ihr Haushaltseinkommen 90.000 Euro pro Jahr nicht überschreitet. Sind Sie unsicher, empfehlen wir den Kontakt zu den Sachbearbeitern der KfW. Nach einer individuellen Prüfung bekommen Sie von diesen eine verbindliche Antwort. Ansprechpartner erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 / 539 9010.

Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema bekommen Sie im Beitrag "FAQ KfW-Ergänzungskredit - die wichtigsten Fragen und Antworten". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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