Wir wollen den KfW-Kredit 358 nutzen, um ein Haus zu sanieren. In das Haus wollen wir selbst einziehen. Zusätzlich wird das EG von einer Frau mit Wohnrecht bewohnt. Im Kaufvertrag ist die Rede von einem Zweifamilienhaus. Im Energieausweis ist die Rede von einem Einfamilienhaus. Ziel ist es, das Haus komplett selbst zu bewohnen, wenn das Wohnrecht erloschen ist. Würde uns KFW 358 genehmigt werden?
Den KfW-Kredit erhalten Sie, wenn Sie ein selbst genutztes Wohnhaus oder eine selbst genutzte Wohneinheit in Ihrem Eigentum energetisch sanieren. Voraussetzung ist also, dass Sie zum Antragszeitpunkt Ihren gemeldeten Allein- oder Hauptwohnsitz im Haus oder in der Wohneinheit haben. Wichtig ist außerdem, dass Ihr Haushaltseinkommen 90.000 Euro pro Jahr nicht überschreitet. Sind Sie unsicher, empfehlen wir den Kontakt zu den Sachbearbeitern der KfW. Nach einer individuellen Prüfung bekommen Sie von diesen eine verbindliche Antwort. Ansprechpartner erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 / 539 9010.
Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema bekommen Sie im Beitrag "FAQ KfW-Ergänzungskredit - die wichtigsten Fragen und Antworten". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.