Wir haben im vergangenen Jahr den Kredit 151 aufgenommen. Ursprünglich wollten wir dazu einen Antrag auf Zuschuss beim BAFA beantragen. Nun würden wir gerne den 151 Kredit auf die neue Maßnahme umstellen, um so die Heizung auch finanzieren zu können. Ist dies möglich, auch wenn ich bereits eine Maßnahme abgeschlossen habe? Oder muss ich einen Ergänzungskredit nach BEG/BEM zu dem alten KFW-Programm nehmen?
Die laufende Förderung zu erweitern, wird nachträglich vermutlich nicht mehr möglich sein. Eine zuverlässige Antwort hierzu geben die Experten der KfW über die Rufnummer 0800 539 9002 individuell zu Ihrem Fördervorhaben.
Über die BEG haben Sie aber ab Juli 2021 die Möglichkeit, die Heizungssanierung fördern zu lassen. Zur Verfügung steht Ihnen dabei ein Kredit mit günstigen Konditionen und Tilgungszuschüssen in Höhe von 20 bis 55 Prozent. Entscheidend ist hierbei die Art der neuen Heizung. Die Förderung können Sie auch dann in Anspruch nehmen, wenn bereits Maßnahmen gefördert wurden.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.