Ich habe den KFW261 für eine EH85EE genutzt. Nach Fertigstellung haben wir jedoch nur den Standard EH85 erreicht, da keine Lüftungsanlage realisiert wurde. Nach der Übermittlung der BnD und der Infos der Bank an die KfW im April 2025 ist zunächst monatelang nichts passiert. Jetzt, nach 5 weiteren Monaten, soll ich die Differenz (30.000 EUR) zurückzahlen bzw. etwas weniger da bereits 8.000 EUR getilgt wurden. Der volle Kredit wurde von mir im Januar 2024 verwendet bzw. mir bereitgestellt.
Nach der Rückzahlung informiert mich heute die Bank, dass auch ein tägl. Zinszuschlag anstünde. Konkret über 4.000 EUR, weil mir 30.000 zu viel zur Verfügung gestanden haben. Ich verstehe die Kreditrückzahlung und den jetzt niedrigeren Tilgungszuschuss, aber diese „Strafzinsen“ verstehe ich nicht. Man weiß doch teilweise gar nicht vorher, welcher Standard tatsächlich erreicht wird, oder? Sind weitere 4000 EUR hier gerechtfertigt?
Wir empfehlen, sich hier mit Ihrer Bank bzw. der KfW zu verständigen. Denn die Konditionen werden von den Finanzierungspartnern vorgegeben. Grundsätzlich ist es so, dass mit dem Einreichen der Bestätigung zum Antrag ein genauer Plan vorliegt, welche Maßnahmen durchgeführt werden und welcher Stand letztlich erreicht wird. Weichen Sie von dem Plan ab, hat das mitunter Auswirkungen auf die Förderung. In diesem Fall sind diese mit dem Wegfall der EE-Klasse leider mit hohen zusätzlichen Kosten verbunden.
Entsprechende Informationen finden sich in den "Allgemeine Bestimmungen für Investitionskredite – Direktkredit" der KfW. Hier heißt es unter Punkt 14 Abs. 4:
"Zinszuschlag: Der vereinbarte Zinssatz erhöht sich von dem Tag an, der der Auszahlung folgt, auf 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 Bürgerliches Gesetzbuch, wenn und soweit
Darüber hinaus gilt: "Haben sich die Voraussetzungen für die Gewährung des Kredits nachträglich geändert oder sind sie entfallen, erhöht sich der Zinssatz auf 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 247 Bürgerliches Gesetzbuch vom Zeitpunkt der Änderung beziehungsweise des Wegfalls an. Sofern der in dem Kreditvertrag genannte Zinssatz höher ist als der Basiszinssatz zuzüglich 5 Prozentpunkte, gilt jeweils der in dem Kreditvertrag genannte Zinssatz fort."