Für Kauf und Einbau eines Treppenlifts gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, KfW und Pflegeversicherung. Kann ich beide beantragen und die Finanzierung darüber erleichtern oder bekomme ich nur eine Förderung. In welcher Reihenfolge beantrage ich die Förderungen?
Eine Doppelförderung ist leider ausgeschlossen, sodass Sie sich für KfW oder Pflegekasse entscheiden müssen. Die Förderbank stellt Ihnen Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent in Aussicht. Alternativ können Sie ein günstiges Darlehen beantragen. Der Zuschuss der Pflegekasse hängt von den anfallenden Kosten ab und liegt bei maximal 4.000 Euro. Beide Angebote sind vor Vorhabensbeginn bzw. Auftragsvergabe zu beantragen.
Unser Tipp: Lassen Sie sich ein Angebot für den Lift erstellen und fragen Sie bei der Pflegekasse, wie hoch der Zuschuss in diesem Fall konkret ausfällt. Ein Vergleich mit der möglichen KfW-Förderung für den Treppenlift zeigt dann, welcher Weg der günstigste für Sie ist.
Wichtig zu wissen ist, dass Sie das jeweils andere Förderprogramm für weitere Maßnahmen zur Barrierefreiheit nutzen können, sofern Sie Aufträge, Rechnungen usw. komplett trennen.